Narkosebehandlung

In den meisten Behandlungsfällen können wir Ihnen mit einer individuell angepassten Lokalanästhesie nahezu völlige Schmerzfreiheit zusichern. Sollte bei Ihnen eine örtliche Betäubung nicht möglich oder nicht ausreichend wirksam sein, oder ist die Angstreaktion zu stark, bieten wir Ihnen noch andere Möglichkeiten der Schmerzausschaltung an.

Vor allem Angstpatienten sehen in der Sedierung oder auch Vollnarkose häufig die beste Möglichkeit, die zahnärztlichen Sorgen loszuwerden. Für diese Behandlungen arbeiten wir mit erfahrenen Anästhesisten zusammen. Bei einer Analgosedierung werden Ihnen unter Überwachung der Herz- und Kreislauffunktionen Schmerzmittel (Analgetika) und Beruhigungs- oder Schlafmittel (Sedativa) über einen Venenzugang verabreicht. Sie sind dann während der Zahnbehandlung zwar ansprechbar und atmen selber, befinden sich aber in einem Dämmerschlaf. Die gelöste und schläfrige Situation verhindert oder vermindert unerwünschte Angstreaktionen und belastet das Herz-Kreislaufsystem nur gering.

Zur sicheren Schmerzausschaltung ist zusätzlich noch eine örtliche Betäubung erforderlich. Unter dieser Art von Sedierung sind nahezu alle Behandlungen möglich, auch Abformungen, wie sie beispielsweise für die Anfertigung von Kronen und Brücken notwendig sind, können durchgeführt werden.

Wir empfehlen einen Dämmerschlaf bei:

  • ängstlichen erwachsenen Patienten
  • überempfindsamen erwachsenen Patienten
  • Zahnbehandlungen oder zahnchirurgischen Eingriffen, die das übliche Zeitmaß überschreiten
  • oder wenn Sie einfach von der Behandlung nichts mitbekommen wollen

Durch Einsatz moderner Anästhesiemethoden ist heute die Vollnarkose als routiniertes Verfahren anzusehen. Bei einer Behandlung unter Vollnarkose "verschlafen" Sie die gesamte Prozedur. Wir können dann in Ruhe alle notwendigen Arbeiten erledigen. Das Gebiss kann in der Regel vollständig in einer Sitzung saniert werden.

Eine Vollnarkose empfehlen wir bei:

  • umfangreichen, chirurgischen Eingriffen
  • hypermotorischen Kindern oder Kindern, die eine normale Behandlung aus Furcht verweigern
  • Patienten mit spastischen oder psychischen Störungen (geistige Beeinträchtigung)
  • Anästhesieversager. Das sind Menschen bei denen eine zahnärztliche Betäubung nicht ausreichend wirkt
  • Überempfindlichkeits-Unverträglichkeits oder allergische Reaktionen auf den Wirkstoffen die in der zahnärztlichen Anästhesie enthalten sind
  • Patienten mit einen abnormem Würgreiz, die keine Fremdkörper oder Instrumente im Mund tolerieren
  • Behandlung von Angstpatienten, die eine konventionelle Behandlung nicht wünschen.

Hier ist jedoch anzumerken, dass eine Zahnsanierung unter Vollnarkose die Zahnbehandlungsangst nicht zwangsläufig reduziert. Um die Zahnbehandlungsangst- oder Phobie in Griff zu bekommen sind weitere Maßnahmen - wie z.B. die zahnärztliche Psychotherapie -notwendig.

Wir und unser Anästhesistenteam beraten Sie dazu gerne.